Sa 16 Aug 2008
Für die eigene Private Alters Vorsorge werden viele Möglichkeiten angeboten und sollten auch genutzt werden um seinen gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Sa 16 Aug 2008
Für die eigene Private Alters Vorsorge werden viele Möglichkeiten angeboten und sollten auch genutzt werden um seinen gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Do 8 Mai 2008
Die Rente ist für viele Menschen das wichtigste Einkommen im Alter. Nach einem Leben in Arbeit will der Ruhestand genossen werden.
Ist das richtige Alter erreicht gehen die meisten Menschen in Rente. Das Rentenalter beginnt für die meisten Menschen mit 65 Jahren. Die Altersrente ist als Ersatz für das Einkommen zu sehen und soll Verluste des Einkommens durch die altersbedingte Aufgabe der Erwerbstätigkeit ausgleichen. Die Möglichkeit besteht schon vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen zu können. Dafür sind einige persöhnliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Di 11 Mrz 2008
Wer die immer geringere gesetzliche Rente ergänzen will, kann sich privat absichern. Gern geben Kapitalanleger einer fondsgebundenen Rentenversicherung den Vorzug. Doch sollte niemand vergessen, dass auch immer mehr Risiken eingegangen werden, als bei einer herkömmlichen Rentenversicherung. Grundsätzlich hängt hierbei die Rentenhöhe vom wirtschaftlichen Erfolg eines Fonds ab. (more…)
Fr 29 Feb 2008
Wer sich für eine private und zusätzliche Absicherung im Ruhestand entscheidet, sollte vor dem Vertragsabschluss alle Bedingungen ausloten.
Die wenigsten wissen, dass die Riester- Rentenversicherung auch unterschiedliche Auszahlungsvarianten beinhaltet. Sogenannte Aufschub- und Abrufoptionen können frei gewählt werden. Wer seinen Rentenbeginn vorziehen will, muss die Abrufoption vereinbart haben. Nicht alle Arbeitnehmer gehen mit 65 Jahren oder noch später in den Ruhestand. Wer seine Rente bereits ab dem 60. Lebensjahr bezieht, kann auch in den Genuss der Riester- Rente gelangen, wobei die Rente naturgemäß auch etwas niedriger ausfällt. (more…)
Fr 22 Feb 2008
Die gesetzliche Rente wird nicht reichen- dies ist eine Feststellung, die sich immer stärker ins Bewusstsein der Bundesbürger einprägt. Aus diesem Grunde wird auch verstärkt die Riester- Rente genutzt, um als zusätzliche Ergänzung zur gesetzlichen Rente genutzt zu werden.
Doch gelangen die steuerlichen Vorteile und Zulagen nicht von allein zum Sparer. (more…)
Do 10 Jan 2008
Auch wenn die düsteren Prognosen in Bezug auf die Rente in aller Munde sind, gibt es immer noch viele Zeitgenossen, die einer zusätzlichen und privaten Altersvorsorge skeptisch gegenüber stehen.
Doch die Fakten, die zu dieser Entwicklung führen, liegen klar auf der Hand. So führen tiefgreifende Einschnitte in die Sozialsysteme dazu, dass Versorgungslücken bei den Rentenzahlungen die Konsequenz sind. (more…)
Mi 9 Jan 2008
Empfindliche Abstriche warten auf alle, die später mit ihrer gesetzlichen Rente auskommen müssen.
Wer aber zu denjenigen gehört, die aufgrund ihres beruflichen Status nicht in die gesetzliche Versicherung einzahlen, muss sich natürlich selber um die Altersvorsorge kümmern.
So hat der Ökonom Bert Rürup, zusammen mit der gelichnamigen Kommission, ein Modell entwickelt, dass sich insbesondere an Selbstständige und Freiberufler wendet- die Rürup- Rentenversicherung.
Mit der im Jahre 2005 eingeführten nachgelagerten Besteuerung, bietet die Rürup- Rente die ideale Möglichkeit einer ergänzenden und freiwilligen Vorsorge fürs Alter.
Steuerbegünstigt eröffnet sich somit für auf eigene Rechnung arbeitende Erwerbstätige oftmals die einzige Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und Steuergeschenke vom Staat mitzunehmen.
In vielen Teilen ist die Rürup- Rentenversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden und bietet überdies auch anderen Arbeitnehmern den Vorteil, beispielsweise mit Einmaleinzahlungen auch kurz vor der Verrentung noch den Anspruch auf eine Zusatzrente zu sichern.
Zu den Grundsätzen dieser Basisrente gehört aber auch, dass diese ausschließlich für Rentenzahlungen vorbehalten ist und nicht als Kapitalauszahlung eingesetzt werden darf. Ferner dürfen Rentenzahlungen nicht übertragen werden und verstirbt der Versicherte, gelten die geleisteten Beträge als verloren.
Nur wenn rechtzeitig ein spezieller Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde, können entweder der Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder Nutznießer werden.
Di 8 Jan 2008
Zu den Grundsätzen der Rürup- Rentenversicherung gehört, dass die Ansprüche nicht vererbt werden können. Verstirbt der Versicherte dann während der Rentenphase, gelten alle eingezahlten Beträge als verloren und gehen an die Gemeinschaft der Versicherten über. Rentengarantiezeiten werden bei der Basisrente nicht wie bei der herkömmlichen Rentenversicherung berücksichtigt.
Doch soll der hinterbliebene Ehepartner berücksichtig werden, kann der Sparer eine Hinterbliebenenrente zusätzlich vereinbaren.
Unterschiedliche Varianten, je nach Anbieter der Rürup- Rentenversicherung, werden derzeit für den Hinterbliebenenschutz angeboten. (more…)
Mo 7 Jan 2008
Wie das zusätzliche Standbein für die spätere Rente aussehen soll, bleibt dem einzelnen Sparer überlassen. Fakt ist jedoch, dass niemand auf eine zusätzliche Absicherung verzichten kann, wenn man sich die demographische Entwicklung hierzulande ansieht.
Immer weniger Arbeitnehmer zahlen in die Kassen ein, um immer mehr Rentner “finanzieren” zu müssen. Eine Reduzierung der Rente ist die Folge, um den Generationenvertrag fortsetzen zu können.
An Beliebtheit zugenommen hat das Fondssparen und wird gern für einen lukrativen Vermögensaufbau genutzt. (more…)
Do 3 Jan 2008
Macht der Arbeitgeber eine Pensions- oder Direktzusage, verpflichtet sich dieser, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine Rente zu zahlen.
Grundsätzlich orientiert sich die Rentenhöhe an der Höhe des einstigen Einkommens und der Länge der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Als Voraussetzung gilt auch, dass die Bezüge kontinuierlich alle drei Jahre an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen.
Pensionszusagen gelten als verbindlich, wovon der Arbeitgeber in der Regel profitieren kann. Bestimmte Risiken bleiben jedoch für den Arbeitgeber, weil für Zusagen dieser Art Rückstellungen gebildet werden müssen, die in regelmäßigen Abständen, entsprechend der Inflationsrate, aufgestockt werden müssen. (more…)