Abgeltungssteuer


Das neue Steuergesetz bringt in wenigen Monaten, ab 1. Januar 2009, für Anleger und Sparer einige durchgreifende Veränderungen.

Oberhalb der steuerfreien Grenze werden auf Gewinne aus Wertpapierverkäufen und aus Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungssteuer erhoben. Hinzu kommen noch der Solidaritätsbeitrag und eventuell Kirchensteuer. Rund gerechnet handelt es sich also um eine Summe von etwa 27 Prozent, die als Steuer veranschlagt werden. Der zu berücksichtigende Freibetrag liegt für Alleinstehende bei 801 Euro und für Ehepaare bei 1602 Euro. Dabei muss sich niemand selber darum kümmern, das Geld an Vater Staat weiter zu leiten. Banken und Sparlassen überweisen diesen Steuerbetrag direkt an den Fiskus. (more…)

Oft diskutiert und dennoch nicht allen Zeitgenossen klar- die Abgeltungssteuer. Was ab 1. Januar des kommenden Jahres auf Kapitalanleger zukommt, kann unter bestimmten Umständen weitreichende Auswirkungen auf eine Geldanlage haben.

Alle, die ab diesem Zeitpunkt mit Zinsen und Dividenden oberhalb des neuen Sparerpauschbetrages erzielen, werden diese Steuern zahlen müssen. Der Pauschbetrag, der bei Alleinstehenden bei 801 Euro und bei Ehepaaren bei 1602 Euro liegt, setzt sich aus den heute geltenden Sparerfreibeträgen und einer Werbungskostenpauschale zusammen.

Liegen die erzielten Gewinne oberhalb dieser Grenze, wird eine einheitliche Steuer, die sogenannte Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent erhoben. Hinzugerechnet werden noch der Solidaritätsbeitrag wie auch die Kirchensteuer. (more…)

Wenn ab dem 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer Gültigkeit bekommt, müssen sich unter anderem auch Kapitallebensversicherungen auf grundlegende Änderungen einstellen.

Dann gilt, dass zwar für alle vor dem Jahr 2005 abgeschlossenen Versicherungspolicen die steuerfreie Auszahlung garantiert bleibt, dieser Grundsatz jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

So muss der jeweilige Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren aufweisen, oder es wurde wenigstens über einen Zeitraum von fünf Jahren Beiträge eingezahlt. Ferner ist daran die Bedingung geknüpft, dass die vereinbarte Versicherungssumme zu wenigstens 6o Prozent als Todesfallschutz vereinbart wurde. (more…)

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich für Kapitalanleger vieles. Die pauschale Besteuerung von Kapitalanlagen trifft gerade die Anleger die bisher mit Ihren Freistellungsaufträge quasi steuerfrei investiert haben oder auch die Anleger die auf die Spekulationsfrist von einem Jahr bei Aktiengewinnen gesetzt haben. Denn am dem 31.12.2008 wird alles anders und worauf müssen Sie sich gefasst machen?
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