Vermögensbildung- von Vater Staat unterstützt
Bestimmte Bedingungen vorausgesetzt, fördert der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern mit einer Arbeitnehmersparzulage. Diese vermögenswirksamen Leistungen (vL) werden zudem durch tarifvertraglich festgesetzte Leistungen der Arbeitgeber ergänzt. Nutzbar auch für Bausparverträge.
Die meisten Arbeitnehmer sind berechtigt, in den Genuss der vermögenswirksamen Leistungen zu kommen, obwohl die Möglichkeit viel zu selten genutzt wird.
Jeder sollte die Chance nutzen, denn je nach Branche gibt der Arbeitgeber zwischen 6,45 Euro und 40 Euro monatlich dazu.
Seit rund acht Jahren stehen zwei Förderbereiche bei den vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitnehmer zur Verfügung. Der Gesetzgeber unterstützt insbesondere Anlagen in Aktienfonds mit einer deutlich höheren Sparleistung, da sich diese als ideal für einen langfristigen Vermögensaufbau eignen. Auch Bausparverträge werden dazu verwendet, vermögenswirksame Leistungen einzubringen.
Allerdings müssen, um in den Genuss dieser staatlichen Förderung zu kommen, auch bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
So erhalten Alleinstehende eine Sparförderung, wenn sie höchstens ein zu versteuerndes Einkommen haben, das die Summe von 17 900 Euro jährlich nicht überschreitet. Ehepaare dürfen bis zu maximal 35 800 Euro verfügen.
Sonderausgaben und Werbungskosten können das zu versteuernde Einkommen verringern, sodass die Jahresbruttoeinkommensgrenze wesentlich höher liegen kann.
Wer vermögenswirksame Leistungen erhalten will, sollte den Arbeitgeber beauftragen, direkt zu überweisen. Diese Form der Förderung muss zudem jedes Jahr erneut zusammen mit der Steuererklärung beantragt werden.
Zudem besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, zusätzlich von einer Wohnungsbauförderung profitieren zu können. Auch hier gelten bestimmte Einkommensgrenzen als Voraussetzung. Verheiratete dürfen nicht über den zu versteuernden Satz von 51 200 Euro und Alleinstehende nicht über 25 600 Euro liegen.
Beantragt wird die Wohnungsbauförderung bei der jeweiligen Bausparkasse. Allerdings werden beide Fördersummen erst zum Ende der Sperrfrist in den Sparvertrag eingezahlt.
Wer Sparpläne mit Aktienfonds bevorzugt, kann ebenfalls von Vater Staat eine Förderung bekommen. Wer dann die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen will, muss bestimmte Einkommensgrenzen einhalten wie es auch beim Bausparen der Fall ist.
Wer sich noch nicht sicher ist, in welche Form des Vermögensaufbaus investiert werden soll, muss bedenken, dass Aktienfonds höhere Chancen auf Erträge bieten als der konventionelle Bausparvertrag. Der sicherheitsorientierte Sparer scheut meist das erhöhte Risiko von Aktienanlagen und gibt dem Bausparvertrag den Vorzug. Auch für eine spätere Immobilienfinanzierung ist ein Bausparvertrag dienlich.
Tipp: Dessous