Di 30 Sep 2008
Vergleich Sachleistungsprinzip und Kostenerstattungsprinzip
Posted by Redakteur under KrankenversicherungEin großer Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenkasse liegt darin, dass die GKV nach dem Sachleistungsprinzip und die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeitet.
Sachleistungsprinzip bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse die Leistungen direkt mit demjenigen abrechnet, der die Leistung erbracht hat. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer liegt darin, dass er nicht in Vorleistung gehen muss und die Kosten für die erbrachten Leistungen in jedem Fall übernommen werden. Der Nachteil ist jedoch, dass der Versicherte die Leistungen nicht frei wählen kann. Die GKV arbeitet mit einem Katalog, der die Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind, festlegt und der Versicherte hat nur Anspruch auf das Erbringen dieser Leistungen.
Im Gegensatz dazu arbeitet die private Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip, erstattet die Kosten somit rückwirkend, wobei die Abrechnung zwischen Versicherungsnehmer und privater Krankenkasse erfolgt. Der privat Versicherte ist Vertragspartner seines behandelnden Arztes und schließt mit diesem einen Behandlungsvertrag ab. Der Arzt erstellt eine Rechnung auf den Namen des Versicherten anhand der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte. Diese Rechnung reicht der Versicherungsnehmer bei seiner privaten Krankenversicherung ein, die sie überprüft und anschließend, je nach gewähltem Tarif, den gesamten oder den erstattungsfähigen Anteil des Rechnungsbetrages auf das Konto des Versicherungsnehmers erstattet.
Eine Ausnahme besteht meist bei stationären Aufenthalten. Hier rechnet die PKV in der Regel direkt mit dem Krankenhaus oder der Klinik ab, wozu der Versicherte seine Ansprüche gegenüber der Krankenkasse mittels einer unterschriebenen Erklärung zugunsten des Krankenhauses oder der Klinik abtritt. Die Vorteile des Kostenerstattungsprinzips liegen darin, dass der Versicherte die Leistungen, die notwendig oder gewünscht sind, individuell mit dem behandelnden Arzt oder Therapeut absprechen kann und eine vollständige Kostenkontrolle aufgrund der detaillierten Rechung möglich ist.
Die Nachteile liegen jedoch darin, dass dieses Verfahren aufwendiger ist, da die Kosten nur dann erstattet werden können, wenn der Versicherte alle entsprechenden Rechnungen, Belege oder Quittungen einreicht und der Versicherte in Vorleistung gehen muss. Zudem ist der Versicherte als Vertragspartner grundsätzlich immer zahlungspflichtig, auch wenn die private Krankenversicherung die Übernahme der Kosten ablehnen sollte.
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