Di 29 Apr 2008
Krankenversichert sind in Deutschland die meisten Menschen. Es ist jetzt auch nicht von Bedeutung ob sie bei einer Gesetzlichen oder Privaten Krankenkasse als Mitglied geführt werden. Leistungen der Gesetzlichen Kassen ähneln sich in den meisten Fällen. Bei den Privaten sind die Leistungen eigentlich drauf abgestimmt was von dem Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde.
Wie ist es aber mit solchen Versicherungsfällen die nicht automatisch im Versicherungsschutz enthalten sind oder auch nicht mitversichert werden. Gemeint sind damit zum Beispiel Kinderlähmung, Herzversagen, Taubheit oder ein Schlaganfall. Sicher, werden viele sagen. Sind bei meinem Versicherungsschutz enthalten. Klar sicher. Aber was ist mit den Folgekosten. ?
Wer übernimmt und bezahlt diese? Ist es sicher das die Krankenkasse diese dann zu erbringenden Leistungen und die damit verbundenen Kosten trägt? Besser ist es schon wenn sich bei der eigenen Krankenkasse erkundigt wird, welche Leistungen erbracht werden. Auch für Folgeschäden die der Versicherungsnehmer erlitten hat.
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