So 9 Mrz 2008
Nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten bestehen beim Versicherungsschutz!
Posted by admin under AllgemeinWer von seiner Versicherung einen umfassenden Schutz verlangt, sollte auch seinen Verpflichtungen nachkommen und die individuellen Risiken so gering wie möglich halten.
Dieser Grundsatz betrifft alle Versicherungsformen. Insbesondere diejenigen, die eine private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben wissen, wie wichtig es ist, alle Fragen im Vorfeld exakt zu beantworten, damit der Schutz ncht eingeschränkt wird oder gar verloren geht. Dazu gehört auch, den Schaden sofort seiner Versicherung zu melden. Anders sieht es bei Schäden an einem Fahrzeug aus; hier kann sich der Versicherungenehmer eine Woche Zeit nehmen, es sei denn, die Polizei war vor Ort.
Doch müssen sich seit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) am 1. Januar 2008 die Versicherer auf eine veränderte Situation einstellen. Selbst wenn der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, muss er in Zukunft nicht mehr leer ausgehen und wird anteilig entschädigt.
Jedoch obliegt es den einzelnen Versicherungen, die Entschädigung dafür selber festzulegen, was in vielen Fällen eher mit Rechtsstreitigkeiten enden wird.
Dass das wahrheitsgemäße Beantworten gesundheitsrelevanter Fragen, insbesondere bei Berufsunfähigkeitsversicherungen und privaten Krankenversicherungen von besonderer Bedeutung ist, liegt auf der Hand. Doch müssen Versicherungsmakler seit Jahresbeginn gezielte Fragen im Hinblick auf alle gesundheitlichen Risiken stellen.
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