Das neue Steuergesetz bringt in wenigen Monaten, ab 1. Januar 2009, für Anleger und Sparer einige durchgreifende Veränderungen.

Oberhalb der steuerfreien Grenze werden auf Gewinne aus Wertpapierverkäufen und aus Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungssteuer erhoben. Hinzu kommen noch der Solidaritätsbeitrag und eventuell Kirchensteuer. Rund gerechnet handelt es sich also um eine Summe von etwa 27 Prozent, die als Steuer veranschlagt werden. Der zu berücksichtigende Freibetrag liegt für Alleinstehende bei 801 Euro und für Ehepaare bei 1602 Euro. Dabei muss sich niemand selber darum kümmern, das Geld an Vater Staat weiter zu leiten. Banken und Sparlassen überweisen diesen Steuerbetrag direkt an den Fiskus. Ab diesem Stichtag ist es auch mit dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren vorbei. Dividenden werden bei den Finanzämtern dann in voller Höhe versteuert. Entschließt sich ein Kapitalanleger, Fonds und Aktien nach dem 31. Dezember 2008 zu kaufen, entfällt die einjährige Spekulationsfrist. Werden Papiere dann verkauft, müssen 25 Prozent Abgeltungssteuer gezahlt werden. Steuerfrei sollen all die Verkaufsgewinne für Papiere bleiben, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Doch müssen sie wenigstens ein Jahr im Depot gehalten werden.

Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, kann man sich die zu viel gezahlten Beträge über die Einkommensteuererklärung wieder holen.