Fr 29 Feb 2008
Wer sich für eine private und zusätzliche Absicherung im Ruhestand entscheidet, sollte vor dem Vertragsabschluss alle Bedingungen ausloten.
Die wenigsten wissen, dass die Riester- Rentenversicherung auch unterschiedliche Auszahlungsvarianten beinhaltet. Sogenannte Aufschub- und Abrufoptionen können frei gewählt werden. Wer seinen Rentenbeginn vorziehen will, muss die Abrufoption vereinbart haben. Nicht alle Arbeitnehmer gehen mit 65 Jahren oder noch später in den Ruhestand. Wer seine Rente bereits ab dem 60. Lebensjahr bezieht, kann auch in den Genuss der Riester- Rente gelangen, wobei die Rente naturgemäß auch etwas niedriger ausfällt.
Soll die erste Rentenzahlung aufgeschoben werden, ist damit grundsätzlich eine Aufschuboption verbunden. Die Rente wird dann höher ausfallen, weil auch mehr eingezahlt worden ist und die einkalkulierte Auszahlungsphase kürzer ausfallen wird.
Genauso sollte der Versicherte auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, innerhalb der Rentenversicherung einen Schutz gegen die finanziellen Folgen für den Fall einer Invalidität zu erwerben. Doch drücken diese zusätzlichen Kosten in der Regel auch auf die Altersrente. Daher ist grundsätzlich zu überlegen, zwei voneinander getrennte Verträge zu vereinbaren. Sollte ein finanzieller Engpass während der Laufzeit entstehen und der Vorsorgevertrag wird gekündigt, geht dies auch zu Lasten des wertvollen Schutzes gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit. Einzelverträge verhindern diese Folgen.
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