Die gesetzliche Rente wird nicht reichen- dies ist eine Feststellung, die sich immer stärker ins Bewusstsein der Bundesbürger einprägt. Aus diesem Grunde wird auch verstärkt die Riester- Rente genutzt, um als zusätzliche Ergänzung zur gesetzlichen Rente genutzt zu werden.

Doch gelangen die steuerlichen Vorteile und Zulagen nicht von allein zum Sparer. Beide Vergünstigungen müssen beantragt werden. Der Anbieter übernimmt seinen Part, indem er die staatlichen Zulagen bei der zentralen Zulagenstelle beantragt. Der Kunde muss lediglich den entsprechenden Antrag unterschreiben.

Anders sieht es bei den steuerlichen Erleichterungen aus. Bei der Steuererklärung muss man eine Bestätigung des Anbieters über die Höhe aller geleisteten Beiträge beilegen. Die Zulagen werden dann von den steuerlichen Vorteilen abgezogen. Erhöhen kann man diese, wenn ein höherer als der geforderte Mindestbeitrag geleistet wird.

Ab 2008 bietet die Zulage eine Summe von bis zu 154 Euro. Von einer sogenannten Kinderzulage kann man profitieren, wenn es noch kindergeldberechtigte Familienmitglieder gibt. Bis zu 138 Euro können dann pro Kind in Anspruch genommen werden. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden gilt, dass bis zu 300 Euro jährlich locken.

Wer clever alle Vorteile mitnehmen will, sollte darauf achten, den geforderten Mindestbeitrag zu leisten. Will oder kann man diese Summe nicht zahlen, beteiligt sich auch Vater Staat nur anteilig an der Förderung. Ab 2008 sollten vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in die Reister- Rente fließen. Die Zulagen, die dem Sparer zustehen, können dann von dem Betrag abgezogen werden, um den Rest selber zu leisten.

Über den jeweiligen Anlageerfolg kann erst entscheiden werden, wenn die Summe der Überschüsse feststeht, die in direkter Abhängigkeit vom Erfolg am Kapitalmarkt steht. Garantiert wird dem Kunden jedoch eine feste Rente, die in der Regel ab Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt wird. Dabeiwird auch die Möglichkeit angeboten, eine bis zu 30prozentige Kapitalleistung auszahlen zu lassen, um den anderen Teil der Verrentung zur Verfügung zu stellen.