Wer ins Krankenhaus muss, will in den besten Händen sein. Dies trifft nicht einzig und allein auf die Behandlung zu, sondern auch auf die äußeren Umstände der Unterbringung. Mehrbettzimmer, wie sie dem gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen, sind nicht immer dazu geeignet, den Genesungsprozess zu beschleunigen. Der Kassenpatient kommt lediglich dann in einem Einbettzimmer unter, wenn es der Gesundheitszustand erforderlich macht und der Patient Ruhe benötigt.

Auch auf den Besuch des Chefarztes muss der Kassenpatient verzichten. Dieser stattet dem gesetzlich Versicherten nur dann einen Besuch ab, wenn außergwöhnliche Umstände dazu zwingen. Ansonsten muss der Patient mit dem Arzt vorlieb nehmen, der gerade seinen Dienst versieht. Naturgemäß sind viele Menschen mit diesen Grundleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten sind, nicht immer einverstanden. Was liegt da näher, als den gesetzlichen Schutz durch eine private Zusatzversicherung zu erweitern? Eine private Krankenhaus- Zusatzversicherung baut den Schutz enorm aus und übernimmt die Kosten, die über den Standard der gesetzlichen Kasse hinaus gehen. Bereits bei der Einweisung müssen alle erforderlichenUnterlagen mitgebracht werden. Die Krankenversichertenkarte der gesetzlichen Kasse wie auch die Karte für die Privatversicherung gehören zwingend dazu.

Jede Unterschrift, die in Zusammenhang mit einem erweiterten Schutz geleistet werden muss, sollte vorher abgeklärt werden. Nicht alle Konditionen unter den Anbietern fallen gleich aus und wer auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte sich vorher erkundigen. Grundsätzlich sollten alle Unterlagen, die sich während eines Krankenhausaufenthaltes ansammeln, aufgehoben werden. Auch die Kosten müssen im Auge behalten werden. Grundsätzlich rechnet die Klinik alle anfallenden Kosten der Krankenhausleistungen direkt mit der gesetzlichen Kasse ab; der Patient bleibt hierbei außen vor. Jedoch muss der genesene Patient davon ausgehen, bereits wenige Tage nach seinem Aufenthalt in einem Krankenhaus, schon die Arztrechnung im Briefkasten zu haben. Wer eine hohe Summe nicht vorstrecken kann oder will, sollte daher schnell seine Rechnungen an den Versicherer weiter leiten, damit die Kosten erstattet werden.

Doch trotz aller Euphorie angesichts des erweiterten Schutzes, darf man nicht vergessen, dass eine private Zusatzversicherung aus einem Kassenmitglied noch lange keinen Privatpatienten macht. Beispielsweise bleibt eine reine Privatklinik auch nur Privatpatienten vorbehalten. Die Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten nicht, da die gesetzlichen Kassen keine Verträge mit Privatkliniken abschließen. Will man dennoch besondere Kriterien in Anspruch nehmen, müssen diese grundsätzlich aus der eigenen Tasche bezahlt werden.