Mo 18 Feb 2008
Oft diskutiert und dennoch nicht allen Zeitgenossen klar- die Abgeltungssteuer. Was ab 1. Januar des kommenden Jahres auf Kapitalanleger zukommt, kann unter bestimmten Umständen weitreichende Auswirkungen auf eine Geldanlage haben.
Alle, die ab diesem Zeitpunkt mit Zinsen und Dividenden oberhalb des neuen Sparerpauschbetrages erzielen, werden diese Steuern zahlen müssen. Der Pauschbetrag, der bei Alleinstehenden bei 801 Euro und bei Ehepaaren bei 1602 Euro liegt, setzt sich aus den heute geltenden Sparerfreibeträgen und einer Werbungskostenpauschale zusammen.
Liegen die erzielten Gewinne oberhalb dieser Grenze, wird eine einheitliche Steuer, die sogenannte Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent erhoben. Hinzugerechnet werden noch der Solidaritätsbeitrag wie auch die Kirchensteuer. Fällig wird dieAbgeltungssteuer aber auch auf Gewinne, die durch Wertpapierverkäufe entstehen. Künftig werden sich Anleger darauf einstellen müssen, von Kursgewinnen aus einem Aktienverkauf oder Investmentfondsanteilen 25 Prozent an den Fiskus abgeben zu müssen.
Wie aber sieht es aus, wenn ein Geringverdiener, der naturgemäß auch wenig Steuern zahlt, mit Zinsen rechnet? Für Zinsen, die über den Sparerpauschbetrag hinaus gehen, werden Banken automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer direkt an die zuständigen Finanzämter weiter leiten. Sollte der Steuersatz des Geringverdieners niedriger liegen, kann der Betroffene die Differenz bei seiner Steuererklärung zurück verlangen.
Liegt der Kapitalanleger jedoch mit seinem persönlichen Steuersatz höher als 25 Prozent, werden keine weiteren Steuern mehr fällig.
Bislang gilt die Regelung, dass lediglich die Hälfte der Dividenden der Steuer unterliegen. Dieser Anteil wird vom Finanzamt nach Abzug der Werbungskosten mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Anders sieht es ab 2009 aus. Dann unterliegt die Dividende komplett der Steuer, was zur Folge hat, dass der Sparerpauschbetrag schneller überschritten wird. Für die Summe, die über der Steuerfreigrenze liegt, werden dann 25 Prozent Steuern erhoben.
Viele Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie vermietet haben müssen jedoch nicht fürchten, durch Mieteinkünfte und Gewinne aus dem Verkauf ihrer Immobilie mit derAbgeltungssteuer zur Kasse gebeten zu werden. Die Abgeltungssteuer greift in diesem Fall nicht. Ebenso bleibt auch die Spekulationsfrist von zehn Jahren bestehen, wenn eine Immobilie veräußert wird. Nach dem Ablauf dieser Frist, kann der Gewinn steuerfrei eingestrichen werden.
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