Eine Vielfalt an unterschiedlichen Tarifen kannte man bisher nur bei den privaten Krankenversicherungen. Seit April 2007 bieten auch die Gesetzlichen unterschiedliche Tarife zur freien Wahl an.

Wer sich zunächst darüber freuen konnte, muss nun feststellen, dass diese Wahltarife nicht nur Vorteile bringen, sondern auch mit erheblichen Einschränkungen verbunden sind.

So wird mit einer Geld- zurück- Garantie geworben, wenn sich der Versicherte für einen sogenannten Selbstbehalt entscheidet. Wird also eine ärztliche Behandlung notwendig, muss der Patient den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese Selbstbehalttarife stellen dafür im Gegenzug Beitragsrückerstattungen in Aussicht. Die jeweilige Höhe der Selbstbeteiligung und der Prämie werden nach dem individuellen Einkommen gestaffelt. Doch sollte der Versicherte bedenken, dass ein solcher Selbstbehalt in der Regel höher ausfällt, als die eigentliche Rückerstattung.

Mit ähnlichen Vorteilen wie beim Selbstbehalt rechnet auch der Versicherungsnehmer, der von einer Beitragsrückerstattung profitieren will, wenn innerhalb eines Versicherungsjahres keine Behandlungen notwendig werden.

In der Regel wird dann, wenn der Kasse keine Kosten entstanden sind, ein Monatsbeitrag zurück gezahlt.

Erfreut sich das Kassenmitglied einer robusten Gesundheit, kann sich die Wahl dieses Tarifes auszahlen. Doch wer weiß schon, wie gesund er wirklich ist?

Auch Kassenmitglieder, die zu den Geringverdienenden gehören, setzen sich meist Gefahren aus, weil sie von den Rückerstattungen profitieren wollen. Eine unzureichende medizinische Versorgung kann dann die Folge sein, die zu Lasten der Gesundheit geht. Jedoch können Vorsorgeuntersuchungen bei allen Wahltarifen kostenfrei genutzt werden, ohne dass Vorteile verloren gehen.

Zu den Knackpunkten einiger Wahltarife gehört jedoch, dass man sich vertraglich an den jeweiligen Tarif binden muss. In der Regel handelt es sich um drei Jahre. Das vielgepriesene freie Kassenwahlrecht kann von diesen Versicherten nicht genutzt werden.