Mo 28 Jan 2008
Kann mit dem Sparverhalten die Zuteilung beeinflusst werden?
Posted by Redaktion under BaufinanzierungEin Bausparvertrag hat nach wie vor nicht an Attraktivität verloren. Schließlich bietet sich die Chance, auch mit kleineren Beträgen nicht nur ein Startkapital aufzubauen, sondern sich das zinsgünstige Bauspardarlehen zu sichern, dessen Konditionen frühzeitig festgelegt werden.
Beim Vertragsabschluss wird die Bausparsumme festgesetzt, die sich an den Gesamtkosten des späteren Bau- oder Kaufvorhabens orientieren sollte.
Diese Summe kommt nach einer erfolgreichen Zuteilung zur Auszahlung.
Jedoch gilt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, auf die der Sparer aktiv Einfluss nehmen kann.
Wer für seinen Vertrag die Zuteilungsvoraussetzungen verbessern will, sollte ein Mindestguthaben von 40 bis 50 Prozent angespart haben und dies innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
Dabei setzt sich das Guthaben aus den geleisteten Einzahlungen, den Guthabenzinsen, Prämien aus der staatlichen Bausparförderung und eventuell einem Zinsbonus zusammen.
Ist die Bindungsfrist abgelaufen oder ist eine Zuteilung bei der Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt, werden dann auch noch, bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage hinzu gerechnet.
Zu den Vorteilen eines Bausparvertrages gehört auch der Punkt Flexibilität. Jederzeit ist gewährleistet, die Bausparsumme eines Vertrages auch erhöhen zu lassen. Lediglich bedacht werden muss dann, dass ab dem Erhöhungszeitpunkt meist eine Zuteilungssperrfrist von einem Jahr gilt. Die Bewertungszahl, die zum Erhöhungsdatum vorliegt, muss auch auf die erhöhte Bausparsumme angerechnet werden.
Grundsätzlich gilt bei allen Bausparkassen das gleiche Prinzip: die Höhe der angesparten Summe wie auch der Zeitraum, in der diese geleistet wurde, haben eine besondere Bedeutung, wenn es um die Zuteilung durch die Bausparkasse geht.
An sogenannten Bewertungsstichtagen werden diese Kriterien mittels einer Kennziffer erfasst und erfolgt dann eine positive Bewertung, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif gestellt. Hinzu kommt, dass der Vertrag bis dahin eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten aufweisen muss.
Jedoch darf eine Bausparkasse vorab keine verbindliche Zusage über eine eventuelle Zuteilung machen. Kommt der Vertrag nicht zur Zuteilung, nimmt dieser automatisch, ohne dass ein erneuter Antrag gestellt werden muss, an weiteren Zuteilungsverfahren teil, bis eine endgültige Zuteilung erteilt werden kann.
Vor einem Vertragsabschluss sollte man dennoch gezielt nach den einzelnen Kriterien fragen, bevor man sich vertraglich bindet.
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