So 27 Jan 2008
Bestimmte Bedingungen vorausgesetzt, übernimmt der Staat die Förderung die Vermögensbildung von Arbeitnehmern mit einer Arbeitnehmersparzulage. Durch tarifvertragliche festgesetzte Leistungen der Arbeitgeber werden die vermögenswirksamen Leistungen obendrein unterstützt.
Doch leider nutzen immer noch nicht all diejenigen, die vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen könnten, dieses interessante Angebot.
Wer diese Chance ungenutzt an sich vorüber ziehen lässt, dem entgehen, je nach Branche, zwischen rund 7 und 40 Euro monatlich, die der Arbeitgeber einbringen kann.
Seit neun Jahren werden speziell zwei Förderbereiche für den Einsatz von vermögenswirksamen Leistungen angeboten.
Mit einer gestiegenen Sparförderung unterstützt der Gesetzgeber Anlagen in Aktienfonds, da sich diese für eine zukunftsweisende Vermögensanlage als optimal erweisen. Zudem können auch Bausparverträge mit vermögenswirksamen Leistungen bespart werden.
Jedoch müssen bestimmte Einkommensgrenzen berücksichtigt werden, um in den Genuss dieser staatlichen Förderung zu kommen.
Von der Sparförderung profitieren diejenigen, die maximal über ein zu versteuerndes Einkommen von 17.90 Euro (Alleinstehende) und Ehepaare bis zu 35.800 Euro verfügen.
Jedoch können Werbungskosten und Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen verringern, sodass die Grenze für das Jahresbruttoeinkommen auch deutlich höher angesetzt werden kann.
Wer die vermögenswirksamen Leistungen nutzen will, muss seinen Arbeitgeber beauftragen, die Beträge auch entsprechend zu überweisen, wobei jährlich diese Förderung bei der Steuererklärung beantragt werden muss.
Parallel dazu können Sparer auch eine Wohnungsbauförderung nutzen, wobei ebenfalls bestimmte Einkommensgrenzen beachtet werden müssen.
So dürfen Alleinstehende nicht mehr als 25.600 Euro und verheiratete Paare nicht mehr als 51.200 Euro verdienen. Beantragt werden diese Fördermittel bei der jeweiligen Bausparkasse. Doch gilt, dass beide Fördersummen erst am Ende der Sperrfrist in den Vertrag eingezahlt werden.
Auch wer in Aktienfonds anlegt, kann eine Förderung von Vater Staat erwarten, wobei die gleichen Einkommensgrenzen wie bei Bausparverträgen gelten.
Wer sich für eine Anlagevariante entscheiden muss, sollte seine individuelle Risikobereitschaft vorher überprüfen.
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