Sa 26 Jan 2008
Kann der Darlehensnehmer von einem speziellen Verbraucherschutz profitieren?
Posted by Redaktion under AllgemeinPermanent steigen hierzulande die Kosten für den alltäglichen Lebensunterhalt nicht nur für Firmen, sondern auch für Privatpersonen.
Da parallel dazu die Einkommen nicht angestiegen sind, müssen immer mehr Menschen auf Darlehensofferten verschiedener Geldgeber zurück greifen.
Doch nicht immer hat der Kunde dabei ein gutes Gefühl und die Frage nach dem Verbraucherschutz steht immer im Raum.
Vielfach haben Kreditsuchende Schwierigkeiten, bei der stets wachsenden Zahl von Geldgebern, einen entsprechenden Überblick zu bekommen.
Zwar werden oft Kredite angeboten, die mit günstigen Zinssätzen ausgestattet sind, aber bei genauem Hinsehen meist Kunden vorbehalten sind, die über eine gute Bonität verfügen.
Ratsam ist es auch, sich frühzeitig Gewissheit über zusätzliche Kosten zu verschaffen, die unter anderem in Form von Verwaltungskosten erhoben werden können.
Werden beispielsweise diese Zusatzkosten erst nach dem Abschluss des Vertrages erhoben, ergibt sich in der Regel ein weitaus höherer Effektivzins.
Um den Verbraucher allgemein zu schützen, wurde im Jahre 1991 das Verbraucherkreditgesetz aus der Taufe gehoben, dessen Inhalte im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden sind.
Unter anderem ist hierbei festgelegt, dass Kreditverträge grundsätzlich in schriftlicher Form abgefasst werden müssen. Ferner ist auch geregelt, welche Angaben zwingend in einem Vertrag verankert sein müssen, um Gültigkeit zu erlangen.
Zweifelsohne gehört zu den wichtigsten Bestandteilen eines Darlehensvertrages, dass alle vertragsrelevanten Zahlungen plus der anfallenden Zinsen wie auch weiterer Kosten und die Rückzahlungsmodalitäten aufgeführt sein müssen.
Eine Angabe des Effektivzinses und ein Rücktrittsrecht müssen im Vertrag enthalten sein, wenn dieser Gültigkeit bekommen soll.
Sollten diese Regularien nicht eingehalten werden, kann der Kreditvertrag möglicherweise als ungültig erklärt werden.
Verbraucherschutzverbände, die nahezu in allen Städten zu finden sind, können im Zweifelsfall Auskunft über die Rechtmäßigkeit eines Kreditvertrages geben.
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