So 13 Jan 2008
Kapitallebensversicherungen müssen auch mit Veränderungen rechnen
Posted by Redaktion under AbgeltungssteuerWenn ab dem 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer Gültigkeit bekommt, müssen sich unter anderem auch Kapitallebensversicherungen auf grundlegende Änderungen einstellen.
Dann gilt, dass zwar für alle vor dem Jahr 2005 abgeschlossenen Versicherungspolicen die steuerfreie Auszahlung garantiert bleibt, dieser Grundsatz jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
So muss der jeweilige Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren aufweisen, oder es wurde wenigstens über einen Zeitraum von fünf Jahren Beiträge eingezahlt. Ferner ist daran die Bedingung geknüpft, dass die vereinbarte Versicherungssumme zu wenigstens 6o Prozent als Todesfallschutz vereinbart wurde. Wurde eine Kapitallebensversicherung nach 2004 abgeschlossen, wird bei der Auszahlung wie bisher der persönliche Steuersatz auf die Hälfte des Ertrags verlangt. Auch hierbei gilt es bestimmte Voraussetzungen zu beachten wie eine zwölfjährige Laufzeit und die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt erst nach der Vollendung des 60. Lebensjahres.
Auf diese Weise können selbst Besserverdienende profitieren, denn zu zahlen ist dann ein Höchstsatz von 22,5 Prozent an den Fiskus.
Grundsätzlich müssen Banken und Versicherer die fällig werdende Abgeltungssteuer von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätsbeitrag und eine eventuell anfallende Kirchensteuer direkt an den Fiskus weiter leiten.
Der Versicherte hat dann die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beträge über die Einkommensteuererklärung wieder zurück zu verlangen.
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