Mi 9 Jan 2008
Empfindliche Abstriche warten auf alle, die später mit ihrer gesetzlichen Rente auskommen müssen.
Wer aber zu denjenigen gehört, die aufgrund ihres beruflichen Status nicht in die gesetzliche Versicherung einzahlen, muss sich natürlich selber um die Altersvorsorge kümmern.
So hat der Ökonom Bert Rürup, zusammen mit der gelichnamigen Kommission, ein Modell entwickelt, dass sich insbesondere an Selbstständige und Freiberufler wendet- die Rürup- Rentenversicherung.
Mit der im Jahre 2005 eingeführten nachgelagerten Besteuerung, bietet die Rürup- Rente die ideale Möglichkeit einer ergänzenden und freiwilligen Vorsorge fürs Alter.
Steuerbegünstigt eröffnet sich somit für auf eigene Rechnung arbeitende Erwerbstätige oftmals die einzige Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und Steuergeschenke vom Staat mitzunehmen.
In vielen Teilen ist die Rürup- Rentenversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden und bietet überdies auch anderen Arbeitnehmern den Vorteil, beispielsweise mit Einmaleinzahlungen auch kurz vor der Verrentung noch den Anspruch auf eine Zusatzrente zu sichern.
Zu den Grundsätzen dieser Basisrente gehört aber auch, dass diese ausschließlich für Rentenzahlungen vorbehalten ist und nicht als Kapitalauszahlung eingesetzt werden darf. Ferner dürfen Rentenzahlungen nicht übertragen werden und verstirbt der Versicherte, gelten die geleisteten Beträge als verloren.
Nur wenn rechtzeitig ein spezieller Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde, können entweder der Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder Nutznießer werden.
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