Do 3 Jan 2008
Welchen Stellenwert nimmt die Pensionszusage bei der Altersvorsorge ein?
Posted by Redaktion under AltersvorsorgeMacht der Arbeitgeber eine Pensions- oder Direktzusage, verpflichtet sich dieser, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine Rente zu zahlen.
Grundsätzlich orientiert sich die Rentenhöhe an der Höhe des einstigen Einkommens und der Länge der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Als Voraussetzung gilt auch, dass die Bezüge kontinuierlich alle drei Jahre an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen.
Pensionszusagen gelten als verbindlich, wovon der Arbeitgeber in der Regel profitieren kann. Bestimmte Risiken bleiben jedoch für den Arbeitgeber, weil für Zusagen dieser Art Rückstellungen gebildet werden müssen, die in regelmäßigen Abständen, entsprechend der Inflationsrate, aufgestockt werden müssen. Um die Risiken zu minimieren, haben sich viele Unternehmen darauf verlegt, die Beträge festzusetzen, ohne die Rentenleistung fest zu definieren.
Abhängig vom jeweiligen Versicherer wird dem Arbeitnehmer dabei ein hohes Maß an Flexibilität geboten. Bis kurz vor dem Eintritt in das Rentenalter kann man mit der Entscheidung warten, welcher Form der Auszahlung der Vorzug gegeben wird.
Zum einen kann sich der Abreitnehmer für eine lebenslange Rentenzahlung entscheiden und andererseits eine einmalige Kapitalauszahlung in Anspruch nehmen. Gern genutzt wird auch die Variante, die eine Kombination aus beiden Formen ermöglicht. Dann kann eine Rentenzahlung in einem Mix mit einer Kapitalauszahlung genutzt werden, oder es wird eine Rente vereinbart, deren Auszahlung zeitlich begrenzt ist.
Wer sich die Frage stellt, was eigentlich passiert, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird, kann beruhigt sein. Grundsätzlich bleiben die Ansprüche auf das umgewandelte Entgeld bestehen, sodass nicht mit Verlusten zu rechnen ist. Selbst wenn der Betrieb Insolvenz anmelden muss, sind die Pensionszusagen durch den Versicherungsverein geschützt.
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