Do 3 Jan 2008
Eignet sich ein Versicherungsdarlehen auch für die Baufinanzierung?
Posted by Autor under BaufinanzierungWenngleich auch selten, gibt es künftige Eigenheimbesitzer, die sich für die Finanzierung ihres Wohntraumes für ein Versicherungsdarlehen entscheiden.
Meist gewählt ist dabei eine Finanzierung über die klassische Lebensversicherung. Doch eignet sich diese Variante insbesondere nur für diejenigen, die ihre Immobilie vermieten wollen, oder einen erhöhten Steuersatz haben. Für Kapitalanleger, die über die Lebensversicherung finanzieren wollen, bietet sich eine Auszahlung des vereinbarten Darlehensbetrages an, der dann nicht wie beim herkömmlichen Hyothekendarlehen getilgt, sondern lediglich mit Zinsen bedient wird.
Dieser Kredit gilt durch den Abschluss der Lebensversicherung als abgesichert und anstelle der sonst üblichen Tilgungen müssen vertraglich vereinbarte Raten in die Versicherung eingezahlt werden, die über die gesamte Versicherungsdauer geleistet werden müssen.
Doch sollte der Darlehensnehmer nicht die Tatsache unterschätzen, dass die meisten Versicherer dazu neigen, die Prognosen hinsichtlich der Guthabenzinsen sehr optimistisch anzusetzen. Prämien werden offeriert, die weit über dem liegen, was bislang an Einzahlungen geleistet wurde.
Auf diese Weise soll am Ende der Laufzeit das komplette Darlehen endfällig und problemlos abgezahlt werden.
Doch genau in diesem Punkt liegt das besondere Risiko eines Versicherungsdarlehens. Denn nicht immer treffen die günstigen Prognosen der Versicherungen zu, sodass bereits einige von ihnen die vorausgesagten Erwartungen nach unten und zu Ungunsten des Versicherungsnehmers korrigieren mussten.
Unter ungünstigen Umständen bedeutet dies, dass am Ende der Laufzeit nicht genügend Kapital vorhanden ist, um das Darlehen ablösen zu können. Dann sind Finanzierungslücken vorprogrammiert, die der Darlehensnehmer aus der eigenen Tasche nachfinanzieren muss.
Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigen will, muss zudem mit enomen Verlusten rechnen. In der Regel wird weniger Guthaben ausgezahlt, als ursprünglich vom Versicherungsnehmer eingezahlt wurde.
Erhöhte Risiken treten auch dann auf, wenn eine kurze Zinsbindung gewählt wurde, die bei einem Anstieg der Zinsen mit Verlusten verbunden ist. Bei dieser Darlehensvariante wird nicht getilgt und die zu zahlenden Zinsen beziehen sich dann immer auf die ungeminderte Gesamtschuld.
Grundsätzlich eignet sich ein Versicherungsdarlehen nur für denjenigen, der seine Darlehenskosten steuerlich beim Fiskus geltend machen kann.
Anzeige: