So 23 Dez 2007
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich für Kapitalanleger vieles. Die pauschale Besteuerung von Kapitalanlagen trifft gerade die Anleger die bisher mit Ihren Freistellungsaufträge quasi steuerfrei investiert haben oder auch die Anleger die auf die Spekulationsfrist von einem Jahr bei Aktiengewinnen gesetzt haben. Denn am dem 31.12.2008 wird alles anders und worauf müssen Sie sich gefasst machen?
Ab obigem Datum sind die Erträge aus Kapitalvermögen (fast) egal welcher Herkunft mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag zu versteuern. Die unterschiedliche Besteuerung von Zins- und Dividendenerträge fallen weg und alle Erträge aus allen Anlagearten, mit einigen Ausnahmen, sind zu versteuern. Einzige Konstante bleiben die Erträge aus Immobilienvermögen hier bleibt die Handhabung gleich.
Künftig werden insbesondere Gutverdiener von der Steuer bevorteilt, denn sie können Ihre Erträge zum niedrigen Steuersatz von 25% versteuern und brauchen nicht Ihre höhere Steuerprogression heranziehen.
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