Die private Krankenversicherung bietet Ihren Versicherten viele Vorteile. Jeder kann selbst  bestimmen, welche Leisten er benötigt und viele Ihn das kosten darf. Über die Auswahl einer Selbstbeteiligung hat man sogar direkten Einfluss auf die Höhe der Prämie. Doch was passiert, wenn die Versicherung abgeschlossen ist?

 

Vielen ist es noch nicht bekannt, aber die private Krankenversicherung erbringt ihre Leistungen als Kostenerstattung. Das bedeutet, dass nicht die Sachleistung dem Versicherten gezahlt wird, sonder die Versicherung übernimmt die tatsächlichen Kosten der Behandlung. In vielen Fällen gibt es deshalb schon in der Behandlungspraxis zwischen privat und gesetzlich Versicherten Unterschiede.

 

Als gesetzlich Versicherter gibt man bei der Anmeldung bei einem ambulanten Arzt zunächst seine Versichertenkarte ab. Privatversicherte, tun diese in der Regel nicht. Denn hier ist nicht die Versicherung der Ansprechpartner des Arztes, sondern der Versicherte selbst ist Vertragspartner des Arztes. Auch der Versicherte muss für die Kosten der Behandlung in erster Instanz zur Verfügung stehen. Die Versicherung ist hier nur der Ansprechpartner des Versicherten. Deshalb müssen Privatversicherte auch oft eine Kostenübernahme unterzeichnen.

 

Mit der Rechnung, die nach erfolgt Behandlung ausgestellt wird, geht der Versicherte zu seiner Krankenversicherung und ersucht diese um Erstattung. Sofern es sich um eine Vertragsleistung handelt, wird diese zum entsprechenden Satz übernommen. Mit dem erhaltenen Geld kann der Versicherungsnehmer dann die Arztrechnung begleichen.