Steuert die Zinsfestschreibungszeit auf ihr Ende zu, sollte sich der Darlehensnehmer das Verlängerungs- oder Prolongationsangebot seiner Bank genau ansehen.
Denn nicht immer bietet der bisherige Geldgeber die attraktivsten Konditionen. Einige Verträge beinhalten auch die Klausel, dass ein Darlehen nach dem Ablauf der Zinsbindungsfrist automatisch mit der gleichen Zinsbindung verlängert wird.
Schon allein aus diesen Gründen sollte sich der Darlehensnehmer rechtzeitig um Konkurrenzangebote kümmern und eingehende Vergleiche unternehmen.
Schließlich darf nicht unterschätzt werden, dass der Darlehensnehmer in der Vergangenheit seine wirtschaftliche Fähigkeit unter Beweis gestellt hat. Geht die Bank nicht darauf ein und bietet einen günstigen Zinssatz an, sollte man die Gunst der Stunde für einen Wechsel nutzen. Meist muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden, wenn man die Bank wechseln will. Verpasst der Kunde diese Frist, gilt dennoch nicht alles als verloren. Hat man mit der “alten” Bank keine neue Zinsfestschreibung vereinbart, wird das Darlehen in der Regel als variables Darlehen bei der Bank weiter geführt. Wissen sollte man in diesem Zusammenhang, dass die Kündigungsfrist von variablen Darlehen drei Monate beträgt.
Wer spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Zinsbindung schriftliche Angebote für die Umschuldung bestehender Darlehen eingeholt hat, kann dann fristgemäß bei seiner Bank kündigen.
Natürlich wird diese als Gegenargument die entstehenden Gebühren anführen, die jedoch weit unter dem liegen, was anderswo an Zinsen eingespart werden kann.
Zudem muss sich der Kunde meist nicht selber um die weitere Abwicklung des Bankenwechsels kümmern. Diese übernimmt in der Regel der neue Geldgeber, der sich auch um die Abtretung der eingetragenen Grundschulden kümmert.