So 2 Dez 2007
Längst ist es kein Geheimnis mehr, dass sich heute verstärkt jeder um einen zusätzlichen Schutz vor finanziellen Ausfällen kümmern muss. Wer sich da auf die Solidargemeinschaft verlässt, muss meist mit erheblichen Abstrichen rechnen.
So bietet der gesetzliche Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit längst nicht mehr das, was sich der Versicherte erhofft.
Selten können nicht einmal mehr die Grundbedürfnisse einer Familie ohne eine Haushälterin gedeckt werden, sodass finanzielle Schwierigkeiten vorprogrammiert sind.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trägt im Schadensfall dazu bei, wenigstens die finanziellen Einschränkungen aufzufangen.
Aber nicht nur erwerbstätige Menschen, die also einer bezahlten Arbeit nachgehen, leiden unter den Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Wie sieht es beispielsweise mit Menschen aus, die regelmäßig einer Arbeit nachgehen, jedoch nicht dafür entlohnt werden? Die Rede ist von Hausfrauen und Hausmännern, die in vielfacher Hinsicht keine Anerkennung erfahren und oft vergessen werden.
Aber auch Studenten erleiden Schiffbruch, wenn sie ihre Ausbildung nicht weiter führen können.
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen haben sich in jüngster Vergangenheit dieser Gruppen angenommen und bieten einen Berufsunfähigkeitsschutz für den Beruf, der aufgrund der Ausbildung oder eines Studienfaches einmal hätte ausgeübt werden sollen. Wird eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen, kann der Versicherte von einer Rente profitieren, obwohl noch nie in dem angestrebten Beruf gearbeitet wurde.
Parallel dazu werden auch Versicherungsvarianten angeboten, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente lediglich dann zahlen, wenn der Frührentner auch in keinem anderen Beruf mehr arbeiten kann.
Fallen Hausfrauen und Hausmänner aus, entstehen Versorgungslücken, die besonders dann schwerwiegend sind, wenn noch kleine Kinder versorgt werden müssen. Dann stellt sich die Frage, was konkret im Einzelfall durch die Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden soll.
Einige Versicherer haben sich darauf verlegt, auf der Grundlage einer professionellen Familien- oder Hauspflegerin für einen entsprechenden Schutz zu sorgen. Dann besteht die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe einzustellen, die alle Tätigkeiten der berufsunfähigen Person übernimmt.
Vergleiche können dazu beitragen, Näheres über diese speziellen Konditionen zu erfahren, damit auch Berufstätige, die ohne Einkommen arbeiten, entsprechend abgesichert werden können.
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