So 17 Jun 2007
(OVB) Auch wenn dies oft recht unklug ist – manche Bauherren und Käufer vereinbaren statt Hypotheken-Darlehen mit fester Zinsbindung variable Baukredite. Solche Finanzierungsstrategien bergen sowohl Chancen als auch Risiken. Die Gefahr ist, dass die Zinsen – entsprechend der Geldpolitik etwa der Europäischen Zentralbank EZB – schnell und sprunghaft steigen, so dass sich die Finanzierung über Gebühr verteuert. Demgegenüber besteht die Chance, dass auch umgekehrt ein Schuh daraus werden kann. Wenn nämlich die allgemeinen Zinssätze fallen, sollte sich regelmäßig auch die Immobilien-Finanzierung verbilligen. Vorausgesetzt, die Banken passen ihren Geldpreis zügig nach unten an. Und genau darüber gibt es häufig Streit zwischen Eigenheimern und den finanzierenden Instituten. Ein interessantes Urteil kommt in diesem Zusammenhang vom Landgericht (LG) Bielefeld, in dem die Auffassung der Vorinstanz, des Amtsgerichts (AG) in Bielefeld, bestätigt wird (Az.: 22 S 271/05). Der Fall, über den entschieden wurde, mutet in der Tat kurios an. Ein Eigenheimer-Ehepaar hatte vor knapp sechs Jahren ein variables Hypotheken-Darlehen von 100.000 Euro zu 6,25 Prozent Zinsen vereinbart. Wegen der Baisse an den Aktienmärkten öffnete die Europäische Zentralbank (EZB) danach die Geldschleusen und senkte den Leitzins von zunächst 4,5 auf später 2,75 Prozent. Die Geld gebende Bank allerdings ließ sich davon nicht beeindrucken. Trotz der Leitzinssenkungen verlangte sie knapp zwei Jahre lang den zunächst vereinbarten Zins von 6,25 Prozent. Dem Eigenheimer-Ehepaar platzte daraufhin der Kragen, und es forderte von seinem Institut die zügige Anpassung des Darlehenszinses. Die Bank wiederum verweigerte dies mit Hinweis auf den nur leicht gesunkenen Durchschnittszins für Wohnungsbaukredite, den die Deutsche Bundesbank regelmäßig ermittelt. Entscheidung des Amtsgerichts und des Landgerichts Bielefeld: Die Bank hatte Unrecht. Sie hätte sich am deutlich niedrigeren europäischen Zinssatz Euribor orientieren und deshalb schon zu Beginn des Jahres 2002 den variablen Darlehenszins senken müssen.
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