So 17 Jun 2007
(OVB) Hauseigentümer und Vermieter müssen zwar Sorge dafür tragen, dass in ihren Objekten möglichst hohe Sicherheitsstandards herrschen. Aber nicht für alle Ernstfälle kann man sie verantwortlich machen. Dies zeigt eine Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 4 U 126/06-36. Als Kontrahenten standen sich gegenüber der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sowie ein Mieter. Dessen Sohn hatte einige Zeit zuvor das Treppengeländer als Rutsche genutzt und sich dabei verletzt. Dafür wollte der Mieter seinen Hauswirt haftbar machen, weil dieser angeblich nicht für eine ausreichende Sicherheit im Treppenhaus gesorgt hatte. Doch vor dem Saarbrücker OLG kam der Mieter und Kläger mit seinem Ansinnen nicht durch.
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