(OVB) Steuerberater und Rechtsanwälte kümmern sich bisweilen nicht nur um die steuerlichen oder rechtlichen Dinge ihrer Mandanten, sondern auch um Vermögensfragen. Im Rahmen dieser strategischen Hilfe werden dann auch schon mal Investmentempfehlungen ausgesprochen. Dies ist kein Problem, solange das Engagement den Erwartungen des Anlegers entspricht und die erhofften Gewinne abwirft. Was aber passiert, wenn sich das vom Experten empfohlene Investment als ausgemachter Flop erweist? In solchen Fällen haben dann oft Gerichte das letzte Wort. Indem sie nämlich überprüfen müssen, ob der jeweilige Steuerberater oder Rechtsanwalt zum Schadenersatz verpflichtet ist. Interessant für Investoren und Mandanten, bei denen die Empfehlung eines Beraters nicht aufging, ist eine Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-23 U 42/06. Die OLG-Richter der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt sprachen dem Kläger einen Schadenersatz von knapp 13.000 Euro zu. Er hatte nämlich auf Anraten seines Steuerberaters im Jahr 1998 noch recht schnell eine Eigentumswohnung erworben, weil er befürchtete, dass er bei einem späteren Kauf die ansehnlichen staatlichen Fördermittel nicht erhalten würde. Da sich der Steuerberater aber offenbar in einem Rechtsirrtum befand, war seine Empfehlung damals nicht ganz so positiv. Deshalb bekam der Kläger und frühere Mandant mit seiner Forderung nach Schadenersatz von den Düsseldorfer Oberlandesrichtern Recht.