So 17 Jun 2007
(OVB) Gar nicht so selten haben Wohnungseigentümer erheblichen Ärger mit ihren Mietern, die die Miete einfach nicht mehr zahlen. In letzter Konsequenz muss das Mietverhältnis dann fristlos gekündigt werden. Und falls der Mieter nicht von sich aus die Wohnung aufgibt, ist eine Zwangsräumung erforderlich. Die wiederum kostet ebenfalls Geld, das der künftige Ex-Mieter sicher nicht zahlen kann. Aber wer übernimmt dann die Kosten? Diese bleiben am Vermieter hängen, so das Landgericht (LG) Koblenz in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 2 T 237/06.
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