(OVB) Immobilieneigentümer sollten tunlichst darauf achten, dass ihre Objekte in Ordnung sind und niemand zu Schaden kommt. Ansonsten drohen nämlich finanziell empfindliche Schadenersatzforderungen. Dies zeigt eine Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken unter dem Aktenzeichen

4 U 175/05-114. Im vorliegenden Fall war ein Hausbesucher gestürzt und hatte sich dabei nicht unerheblich verletzt. Ursache des Unfalls war ein rostiges Geländer, das der Immobilieneigentümer weder repariert noch ersetzt hatte. Aus diesem Grund erkannte das OLG Saarbrücken dem klagenden Unfallopfer Schadenersatz zu.