So 17 Jun 2007
(OVB) Vermietete Immobilien zählen zu den wenigen legalen Steueroasen, die in Deutschland noch geblieben sind. Der Grund: Eigentümer und Investoren dürfen nicht nur die Gebäude-Abschreibung nutzen, sondern auch die Zinsen eines Hypotheken-Darlehens Steuern sparend mit dem Finanzamt abrechnen. Allerdings sollten Immobilien-Investoren dabei nicht zu weit gehen. Dies dokumentiert ein Urteil vom Finanzgericht (FG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 16 K 2763/05. Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer und Finanzierer nicht nur den Kaufpreis durch ein Hypotheken-Darlehen bestritten, sondern auch noch die Zinsen. Diese „Gestaltung“ wertete das zuständige Finanzamt jedoch als völlig übertrieben. Mit der Folge, dass der Fiskus-Kunde seine Schuldzinsen nicht Steuern sparend mit den Mieteinkünften verrechnen durfte. Die Finanzrichter der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt sahen die ganze Sache genauso.
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