(OVB) Ein interessantes und weit reichendes Urteil für Immobilienkäufer, die sich betrogen fühlen, kommt vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen XI ZR 205/05. Im vorliegenden Fall wollte ein Bankkunde eine Eigentumswohnung finanzieren. Der Kaufpreis sollte gut 130.000 Euro betragen. Später stellte sich aber heraus, dass die Wohnung gerade einmal 50.000 Euro wert war. Der Bankkunde, dem dies erst im Nachhinein klar wurde, verklagte daraufhin seine Bank auf Schadenersatz. Argumentation: Das Geldhaus hätte bei der Finanzierung darauf hinweisen müssen, dass die Immobilie weit weniger als gefordert wert war. Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts unter dem genannten Aktenzeichen: Eine Darlehen gebende Bank muss den Kreditnehmer, und zwar unaufgefordert, über die Diskrepanz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert einer Immobilie informieren. Passiert dies nicht, ist sie gegebenenfalls schadenersatzpflichtig gegenüber dem Kunden.